Wozu brauchen Sie uns als SiGe-Koordinator?
Wie schon der Name sagt, soll die Baustellenverordnung die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle verbessern.
Um dies zu erreichen teilt sie dem Bauherrn einige neue Pflichten zu, wie:
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Vorankündigung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde
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Erstellung eines SiGe-Planes bei größeren Bauvorhaben
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Bestellung eines Koordinators, falls Beschäftigte mehrerer AG auf einer Baustelle tätig werden
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Zusammenstellung einer "Unterlage" für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
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Erstellen der Baumerkmalsakte für eine sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten zur Steigerung von Funktionstüchtigkeit und Effizienz des Gebäudes
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Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen zur Behebung von Gefahrenstellen
Unter welchen Umständen Sie als Bauherr und Auftraggeber verpflichtet sind einen der oben genannten Punkte nach Baustellenverordnung zu erfüllen, können Sie unserem Merkblatt zur Baustellenverordnung entnehmen.
Merkblatt Baustellenverordnung
Außer der Verbesserung für den Sicherheitsstandart auf der Baustelle hat diese Verordnung auch für den Auftraggeber merkliche Vorteile:
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verbesserte Kostentransparenz, indem schon in der Ausschreibung auf notwendige und gegebenenfalls gemeinsam zu nutzende Einrichtungen verwiesen wird, deren nachträgliche Berücksichtigung das Bauvorhaben verteuern würde,
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Optimierung des Bauablaufes, indem Störungen vermieden, das Terminverzugsrisiko vermindert und die Qualität der geleisteten Arbeit erhöht wird
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Reduzierung der Kosten für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Bauwerk, indem schon bei der Planung der Ausführung die erforderlichen Vorkehrungen für spätere Arbeiten berücksichtigt und in der so genannten Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage dokumentiert werden.
Referenzen