Was machen wir für Sie?
Aufgaben in der
Planungsphase:
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Koordination
der vorgesehenen Maßnahmen bei der Einteilung der Arbeiten, die
gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden, entsprechend den
allgemeinen Grundsätzen des § 4 ArbSchutzG (Arbeitsschutzgesetz)
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Ausarbeitung
des SiGe-Plans dazu Merkblatt
RAB 31
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Zusammenstellung
einer Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an
der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und
Gesundheitsschutz
Aufgaben
in der Ausführungsphase:
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Koordination
der anzuwendenden allgemeinen Grundsätze nach § 4 des
Arbeitsschutzgesetzes
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Überwachung
der Arbeitgeber und der Unternehmer ohne Beschäftigte, ob diese ihre
Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen
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Anpassung
des SiGe-Plans bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des
Bauvorhabens
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Organisation
der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
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Koordination
der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der
Arbeitsverfahren
durch die Arbeitgeber
Festlegung des Leistungsumfanges
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Zur Definition
der
zu erbringenden Grundleistung beziehen wir uns auf die Erläuterungen
zum Leistungsbild der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, nach
der Praxishilfe zur Honorarermittlung für Leistungen nach der
Baustellenverordnung, veröffentlicht im Bundesanzeiger September 2001.
Merkblatt
Leistungsbild AHO
Referenzen