Flucht- und Rettungspläne sollen im Gefahrfall dabei helfen das Gebäude schnell und sicher zu verlassen, bzw. einen gesicherten Bereich zu erreichen. Vor allem soll der Flucht- und Rettungsplan einen Fluchtweg aufzeigen, für den Fall, dass der Hauptfluchtweg versperrt ist.
Die Erstellung von Flucht- und Rettungspläne wird für alle Sonderbauten und für alle Bauten, die der Versammlungsstättenverordnung unterliegen, gefordert.
Die Pläne müssen für jedermann zugänglich, übersichtlich und ausreichend groß sein. Die Darstellung soll den Standort, mindestens zwei Fluchtwege, die Erste-Hilfe-Einrichtung, die Brandschutz-Einrichtung und die Sammelstelle wiedergeben. Weiterhin müssen die Pläne Informationen über das Verhalten im Brandfall oder bei Unfällen, die Rettung gefährdeter Personen durch Hilfskräfte und eine schnelle Übersicht über vorhandene Hilfsmittel beinhalten.
Flucht- und Rettungspläne müssen regelmäßig aktualisiert werden.